Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Software-as-a-Service Leistungen (im Folgenden („SaaS)“) von Pageballs GmbH (im Folgenden: "PB").

1. Vertragsschluss, Vertragsinhalt

Der Vertrag wird geschlossen, indem der Kunde das von PB erstellte und dem Kunden übermittelte Angebot unverändert und innerhalb der Angebotsfrist annimmt. Die Annahme erfolgt durch Gegenzeichnung des von PB erstellten Angebots. Fristgerecht ist die Annahme, wenn das kundenseits gegengezeichnete Angebot innerhalb der Angebotsfrist bei PB eingeht. Verändert der Kunde das Angebot oder sendet das unverändert angenommene Angebot nicht fristwahrend an PB zurück, so wird ein Vertrag erst geschlossen, wenn PB den Auftrag gesondert schriftlich bestätigt.
Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Bedingungen; anderslautende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn PB diesen anderslautenden Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und anderen Bestandteilen des Vertrages geht die speziellere der allgemeineren Regelung vor. Unter gleich speziellen Regelungen geht die neuere Regelung der älteren vor.
Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung der PB SaaS-Produkte. PB stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die SaaS-Produkte in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung.

2. Leistungen von PB, SaaS-Nutzungsrechte

PB erbringt nach Vertragsschluss die in der Leistungsbeschreibung oder in diesen Bedingungen ausdrücklich definierten Leistungen. Leistungs- und Erfüllungsort ist für SaaS-Produkte in der Leistungsbeschreibung genannte Serverstandort und für sonstige Leistungen der Sitz von PB.
Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht abweichend definiert, umfasst die Bereitstellung von SaaS-Produkten immer auch den Betrieb der serverseitig bei PB erforderlichen technischen Infrastruktur, die Installation und Wartung der SaaS-Produkte, den Betrieb eines Backup-Systems sowie sonstige zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit innerhalb der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Service Levels erforderlichen Maßnahmen.
PB gewährt dem Kunden mit Vertragsschluss und gegen Zahlung der regelmäßigen Vergütung an den im Angebot benannten SaaS-Produkten ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages und im Umfang auf die Ausführung der Programme im Hauptspeicher der von PB betriebenen Infrastruktur, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für interne Geschäftszwecke des Kunden. PB bleibt Inhaberin aller übrigen Rechte an des SaaS-Produkten, insbesondere erhält der Kunde wegen der Bereitstellung als SaaS weder Quell- noch Binärcode an den SaaS-Produkten. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, SaaS-Produkte zu dekompilieren oder eigene Kopien außerhalb der PB-Infrastruktur zu erstellen. Soweit PB für den Kunden SaaS-Produkte anpasst, folgen die Rechte daran der vorgenannten Nutzungsrechteeinräumung.
PB ermöglicht dem Kunden jederzeit während der Vertragslaufzeit den Download seiner in den SaaS-Produkten verarbeiteten Daten in einem von PB definierten elektronischen Standardformat.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde bleibt außerhalb der von PB für den Betrieb der SaaS-Produkte eingesetzten Infrastruktur für den Betrieb seiner Systeme und deren angemessene Vernetzung (WAN und LAN außerhalb des PB-Rechenzentrums) verantwortlich. Insbesondere ist der Kunde auch für die Sicherheit und den Zustand seiner Webclients (wie Google Chrome, Firefox und Microsoft Edge) und allen weiteren elektronischen/digitalen Medien, auf denen PB SaaS-Produkte zum Einsatz kommt, vollumfänglich verantwortlich (Hardware, Software, Betrieb, Sicherheit etc.).
Soweit PB Anpassungen der SaaS-Produkte für den Kunden vornehmen soll, hat der Kunde seitens PB angefragte Informationen und Entscheidungen unverzüglich, spätestens aber nach 7 Tagen zu liefern. Liefert der Kunde seine Mitwirkung nicht oder verspätet, so verschieben sie davon abhängige Leistungen von PB entsprechend. PB ist nicht verpflichtet, solche überfälligen Mitwirkungsleistungen des Kunden zu kompensieren.
Der Kunde trägt sämtliche im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner Verantwortlichkeiten entstehenden Kosten und Risiken.

4. Vergütung

Die Höhe der Vergütung für die vereinbarten Leistungen ist gemäß dem jeweiligen Angebot vereinbart. Soweit das Angebot keinen Preis nennt, gilt die jeweilige Preisliste.
Für die Bereitstellung der SaaS Produkte von PB werden 20% Jahresgebühr eines Basis-Wertes als Vergütung vereinbart.
Sofern PB eine kompatible Software des Kunden in den SaaS-Betrieb übernehmen soll, wird PB gemeinsam mit dem Kunden die Software vor der Übernahme evaluieren und einen Basis-Wert vereinbaren.
Da in beiden Fällen weitere und laufende Anpassungen und Neuentwicklungen von PB vorgenommen werden, errechnet sich der Basis-Wert jedes Jahr erneut und beinhaltet jeweils die einmaligen Entwicklungsleistungen inklusive der Mindestabnahme des vergangenen Jahres, zuzüglich zum Basis-Wert des Vorjahres.
Hosting Gebühren gelten für ein SaaS-Produkt und ein nutzendes Unternehmen. Die Vergütung gilt zudem für eine Instanz (z.B. Live oder Test-Instanz), sofern diese, die in der Leistungsbeschreibung definierten Traffic und Webspace Quotas, nicht überschreitet (Stufe 1). Bei einer Überschreitung wird diese Stufe um 1 erhöht. Die Stufe multipliziert die für den Kunden nutzbaren Quotas und den vereinbaren Betrag der Vergütung. Die Überprüfung der Quotas kann quartalsweise erfolgen, muss aber mindestens einmal im Jahr durch PB erfolgen. PB teilt die Quotas dem Kunden schriftlich mit, und kann diese mit einem Screenshot aus dem Serversystem belegen. Dies für zur automatischen Aktivierung der nächsten Stufe.
Weitere Vergütungen bestehen i.d.R. Entwicklungs- und Supportkosten nach Manntagen bzw. aus Stundenbasis. Budgetierte Entwicklungsleistung (Manntage) soweit nicht anders vereinbart in 50% bei Vertragsschluss und 50% nach Bereitstellung in Rechnung gestellt.
Weitere Vergütungen bestehen i.d.R. aus Einmalgebühren, Transaktionsgebühren und wiederkehrenden Gebühren. Wiederkehrende- und Transaktions-Gebühren werden i.d.R. periodisch in Rechnung gestellt.
Einmalgebühren sind bei Beantragung fällig für die Laufzeit von einem Jahr, welche sich um ein weiteres Jahr verlängert, sofern diese Leistungen vom Kunden gegenüber PB nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden.
Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Als Leistungszeit gilt das Datum des Eingangs auf dem Konto von PB. Alle Vergütungen verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der im Leistungszeitpunkt jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sollten Bankgebühren anfallen, werden diese vom Kunden getragen.
PB behält sich eine Änderung der Vergütung zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor, jedoch maximal bis zur Höhe des vom Statistischen Bundesamtes geführten Verbraucherpreisindex pro Jahr. Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten an seine Kunden-eMail mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von zwei (2) Wochen.
Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden gesondert abgerechnet.

5. Subunternehmer

PB ist zum Einsatz von Subunternehmern berechtigt, bleibt insoweit gegenüber dem Kunden jedoch weiterhin in der Verantwortung für die Vertragsgemäßheit der Leistung und wird die Subunternehmer entsprechend diesem Vertrag verpflichten. Das gilt nicht, wenn der Kunde selbst Dienstleister auswählt, mit denen PB zusammenarbeiten soll.

6. Vertraulichkeit

Beide Parteien sind verpflichtet, alle Informationen als vertraulich zu behandeln, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages über die andere Partei oder deren Geschäft bekannt geworden sind und die entweder als „vertraulich“ gekennzeichnet waren oder die für einen ordentlichen Geschäftsmann ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Die jeweils die vertraulichen Informationen empfangende Partei hat dabei das gleiche Maß an Sorgfalt anzuwenden, dass sie bei eigenen vertraulichen Informationen vergleichbarer Bedeutung anzuwenden pflegt, mindestens jedoch das verkehrsübliche Maß. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht insoweit als die offenlegende Partei die empfangende Partei von ihrer Vertraulichkeitsverpflichtung schriftlich entbunden hat, die Informationen der empfangenden Partei schon vor Offenlegung nachweislich bekannt waren, die Informationen öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden, die empfangende Partei die Information nachweislich eigenständig erarbeitet hat oder eine Partei durch Gesetz oder richterliche Anordnung zur Offenlegung verpflichtet ist. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Vertragsende fort.

7. Datenschutz und Datensicherheit

PB handelt als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO für den Kunden und schließt insoweit mit dem Kunden eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe bzw. deren Verwendung verantwortlich. Alle von PB gespeicherten und bearbeiteten Daten des Kunden sind ausschließliches Eigentum des Kunden und werden von PB ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung genutzt.
Der Kunde gestattet PB, soweit dies gesetzlich erlaubt ist, die anonymisierte Auswertung der bei PB für den Kunden gespeicherten Daten, etwa für statistische Zwecke, sowie die Verwertung der Auswertungen durch PB.

8. Gewährleistung

PB erbringt ihre Leistungen vertragsgemäß nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und insbesondere der vereinbarten Service Level. Die vereinbarten Service Credits konkretisieren eventuelle mietvertragliche Minderungsansprüche des Kunden für Schlechtleistungen und sind insoweit abschließend. Soweit Leistungen von PB dienstvertraglicher Natur sind, wird PB ihre Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt erbringen.

9. Haftung

Da die Abwicklung von Online-Zahlungen eine hohe Komplexität mit sich bringt und unter Beteiligung zahlreicher Parteien stattfindet, wird ausdrücklich vereinbart, dass PB nur für solche Umstände in Haftung genommen werden kann, die im Einflussbereich von PB liegen, also insbesondere in dem von PB selbst betriebenen und kontrollierten Teil  der Infrastruktur ihren Ursprung haben. Bei vor- bzw. nachgelagerten Ursachen besteht somit keine Haftung von PB, selbst wenn diese Ursachen sich in einer nicht vertragskonform erbrachten Leistung von PB realisieren. Insbesondere haftet PB nicht für Schäden durch (Verbindungs-) Fehler, deren Ursache außerhalb des Einflussbereiches von PB liegt (z.B. Fehler auf Seiten des Akzeptanzpartners, der Internetverbindung, etc.).
Im Übrigen haftet PB entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in Fällen zwingender Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz. Allerdings beschränkt sich die Haftung von PB im Fall einer einfachen fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf typischerweise eintretende, vorhersehbare Schäden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine wesentliche vertragliche Verpflichtung, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages vertrauen darf. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der typischerweise eintretende, vorhersehbare Schaden üblicherweise die Höhe der mit dem Kunden vereinbarten Jahresvergütung für die jeweilige Leistung nicht übersteigt und daher ein möglicher Schadensersatzanspruch auf die jeweilige Jahresvergütung pro Leistung begrenzt ist. Jedwede weitere Haftung (einschließlich der Haftung für Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

10. Vertragsdauer und Kündigung

Soweit nicht anders vereinbart, wird der Vertrag für eine Grundlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich anschließend automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für PB insbesondere vor, wenn der Kunde:
1) insolvent wird oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde,
2) mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag in Höhe von in Summe mindestens zwei Monatsvergütungen im Verzug ist,
3) bei Nutzung der SaaS-Produkte schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt, insbesondere in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift, oder
4) bei Nutzung der SaaS-Produkte zum Zwecke der Förderung krimineller oder gesetzwidriger Handlungen.
5) Die Quotas mehr als 3 Monate überschritten werden ohne Anpassung der Vergütung für PB

11. Vertragsänderungen

Im Rahmen der aktuell verfügbaren SaaS-Produkte wird vereinbart, dass eine Erweiterung (qualitativ oder quantitativ) der vertraglich geregelten Leistungen (Change Requests) in einer zu vereinbarenden Frist von PB umgesetzt wird, und diese dem Kunden als Entwicklungsaufwand nach Stunden in Rechnung gestellt wird.
PB nutzt ein Ticket-System zur Dokumentation der Change Requests. Die Change Requests können als E-Mail oder über ein versioniertes Austausch-Dokument (Excel/Word) und dem Ticket System selbst seitens des Kunden eröffnen werden. Telefonische oder mündliche Requests werden von PB schriftlich festgehalten und dem Kunden als E-Mail zugesendet. Sofern kein Widerspruch innerhalb von 3 Tagen seitens des Kunden ausgesprochen wird, gelten diese Change Requests als beantragt. PB kann Change Requests annehmen oder ablehnen. Bei einer Annahme seitens PB ist die Änderung vereinbart (Agreed Change).

12. Werbung

PB darf den Namen und das Logo (inklusive der Marken) des Kunden in Werbeunterlagen, einschließlich Presseveröffentlichungen, Präsentationen und Kundenreferenzen weltweit kostenlos in sämtlichen Medien verwenden. Für Werbematerialien, die Aussagen oder Zitate des Kunden enthalten, wird PB die vorherige Zustimmung des Kunden einholen, wobei der Kunde diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern kann.

13. Mitteilungen

Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich vorzunehmen. Die Schriftform ist auch durch eine E-Mail an, die im Angebot vereinbarte E-Mail-Adresse, gewahrt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Änderungen des Ansprechpartners oder der Adresse unverzüglich bekannt zu geben, bis zur Bekanntgabe gelten Mitteilungen ohne Fehlermeldung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse als rechtswirksam zugegangen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, wobei eine E-Mail gemäß Ziff. 13. ausreicht. Auf das Formerfordernis kann nur in Schriftform verzichtet werden.
14.2 Der Vertrag oder einzelne daraus abgeleitete Rechte dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte abgetreten werden.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.
14.4 Der Vertrag und seine Auslegung unterliegt deutschem Recht, unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen für den internationalen Warenkauf (CISG). Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte von Köln, Deutschland.

 

 

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